elo-ida
  Der Hund heute
 

"Was uns so fest mit Hunden verbindet, ist nicht ihre Treue, ihr Charme oder was es sonst noch so sein mag, sondern die Tatsache, dass sie nichts an uns auszusetzten haben. "

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Als wir überlegten, uns auch noch einen Hund anzuschaffen, waren meine ersten Gedanken nicht:"
" Kann ich zwei Hunde versorgen? Hab ich genug Zeit? Kann ich die eventuellen Kosten alle tragen??? "oder ähnlich........nein, zuerst dachte ich"Was sagen die anderen? ""Wie reagieren die Nachbarn? "etc.

In unserem Bekanntenkreis sind nicht nur Tierfreunde und ich hatte erst gar keinen MUT/ LUST , ihnen etwas von unseren Plänen zu sagen.

( Zuoft hatten wir schon allgemeine Streitgespräche über die "unmöglichen" Menschen" mit ihren unerzogenen "Kötern" geführt und ich wollte mich nicht mehr auf solche Diskussionen einlassen.)

"Was ist diese Welt,
wo Hass und Macht mehr als Liebe zählt?

Wo Geld und Gold mehr als Hoffnung zollt?

Was ist diese Welt ohne uns denn noch wert?

wenn sich keiner mehr über Unrecht beschwert?

Wenn keiner mehr nimmt sich der Schwachen an.....

Wo jeder, was er will, mit uns machen kann?

Was ist diese Welt ohne Liebe und Herz?

ohne Freunde, Friede, Lachen und Scherz?

Für mich wär so eine Welt nicht mehr schön...

würd' nie mehr die Sonne untergehn sehn...

Ich will und ich werde, so schwer es auch ist,

ganz sicher eins niemals,.....ein Egoist!

Der nicht fühlt, wie sehr es den anderen quält,

wenn ein Wesen nicht mehr zu seinem Leben zählt.

Denn wer nie bedingungslose Liebe in seinem Leben erlebt

weiß nicht, wonach mein Herz nun schmerzlich strebt......

Ich fühl' mich verlassen, ich fühl' mich allein....

so stark...ja SO stark kann nur bedingungslose Liebe sein!

Es ist NUR ein Tier..... so sagt man dir....

doch ist ein treuerer Freund nun hier?

 
Wer niemals die Liebe und Treue eines Tieres erfahr´n...

ihr Leute ich glaube, der Mensch....der ist arm!!!!

 

Aber mit dem Wunsch nach einem Hund stieg auch mein Selbstbewußtsein.

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Wir haben die Entscheidung füruns getroffen, sind uns unserer Pflichten gegenüber der Gesellschaft aber bewußt und versuchen,ein "positives Beispiel" für verantwortungsvoller Hundehalter zu sein."

Es gelingt zwar nicht immer....aber immer öfter!!!!!!!
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"Diejenigen von uns, die nie die kleine Seele unserer treuen Vierbeiner
zu entdecken vermochten, können uns nicht verstehen. Das ist schade für sie!"

Diesen Artikel hab ich in der Hundezeitschrift"Partner Hund" Ausgabe 9/2007 gefunden.

Worüber ärgern sich Hundehalter?
Liebe Gemeinden, Jäger, Polizisten, Radfahrer,
Walker, Jogger, Landwirte, besorgte Mütter und –Hundehalter

weil es für uns – trotzdem und dennoch – das Schönste auf der Welt ist, mit einem Hund zu leben,
wird es uns auch weiterhin geben.
Wir zahlen auch brav unsere Hundesteuer und mosern nicht (wenn es auch nicht erklärbar ist,
warum die für den zweiten und gar einen weiteren Hund sich verdoppelt oder verdreifacht).
Wir zahlen mehr Miete, suchen länger als andere nach einer geeigneten Wohnung, geben viel Geld
 für Versicherungen, Chippen, Impfungen und vor allem für die Erziehung aus und bemühen uns,
es jedem und allen recht zu machen.

Gebt Hunden Auslaufchancen

Wir sind die, die sich für alles immerzu bei jedermann entschuldigen (manchmal allerdings ist das
schon ganz schwer).
Wo keine Tütchenspender vorhanden sind, nehmen wir unsere eigenen mit.
Schön wäre es, wenn es mehr Spender gäbe, denn auch wir treten nicht gerne in Häufchen.
 Das nächste Problem ist die Entsorgung.
Liebe Gemeinden, es ist nicht angenehm, kilometerweit mit einer vollen Tüte unterm Arm zu laufen,
bis endlich eine Tonne die Entsorgung erlaubt. So weit das Häufchenproblem. Natürlich wissen wir,
 daß es nicht möglich ist, jeden Hund immer und überall frei laufen zu lassen. Aber wir wollen, daß
jeder Hund die Chance dazu hat. Dafür aber brauchen wir Auslaufgebiete – nicht nur in den
großen, sondern auch in den kleineren Städten. Wenn wir dann die Auskunft, rund ums Städtchen
gebe es Land genug, erhalten, müssen wir dort auch die Hunde loslassen dürfen.
Und: Es läßt sich doch anhand der Hundesteuer leicht errechnen, wie groß so ein Gebiet sein muß.
Wo auf 500 Quadratmetern mehr als 50 Hunde „toben“ dürfen, sind Konflikte einfach
 vorprogrammiert.

Warum gleich so bedrohlich?
 
Wir wissen, daß die Jäger besorgt sind, die Bauern ihre Futterwiese ungern zerbuddelt und mit
Haufen gespickt sehen, und wir sind sehr wohl bereit, auf Ersatzwege auszuweichen, wenn man
mit uns spricht und uns nicht gleich bedroht. Niemand wird, noch bevor ein anderes Wort fällt,
gerne wüst beschimpft, angepöbelt und mit einer Anzeige bzw. dem Gewehr bedroht.
Auch wir Hundehalter nicht. Wir, die schweigende Mehrheit, lieben unsere Hunde, wir versuchen
 sie optimal zu erziehen und sind für jedes neue Hundeauslaufgebiet dankbar. Aber: Wir wohnen
ja nicht direkt daneben. Warum müssen wir uns auf dem Weg dorthin (mit angeleintem oder bei
Fuß gehenden Hund) von jedermann dumm anreden lassen?
Liebe Radfahrer, wir Hundehalter haben mehr Angst, daß unser Hund über den Haufen gefahren
wird, als daß er sich an die Verfolgung macht. Doch Ihr seid nicht nur schneller, Ihr seid auch sehr
leise. Und wenn Ihr von hinten angerast kommt, bemerken wir Euch oft zu spät. Wie wär’s, wenn
Ihr klingeln würdet oder rufen? Dann gebt Ihr uns die Chance, zur Seite zu gehen und den
Hund sitzen zu lassen. Schön wäre es, wenn auch Jogger und Walker, die sich von hinten nähern,
Laut gäben. Und wenn Ihr von vorne kommt: Kostet es wirklich so viel Überwindung, das Tempo
ein bißchen zu reduzieren? Wir können uns schließlich nicht in die Büsche schlagen. Zugegeben,
viele von Euch bedanken sich oder rufen uns einen Gruß zu, während sie passieren. Aber genau
wie bei den Hundehaltern gibt’s auch bei Euch schwarze Schafe, die dann für die Schlagzeilen
sorgen. Die meisten unserer Hunde sind gut erzogen, aber manche sind erst auf dem Weg dazu.
Ein bißchen mehr Toleranz wäre da angebracht, denn wer auch nach der dritten Entschuldigung
beschimpft wird, der tut sich schwer mit dem harmonischen Miteinander. Auch wir finden es nicht
gut, wenn ein Hund frei läuft, der im Wald oder auf Feldern nicht abrufbar ist. Aber wir finden es
auch ungerecht, daß wir in vielen Gegenden gezwungen sind, den Hund permanent an der Leine
zu führen, denn wir wissen, daß dies kein Probleme löst, sondern nur neue schafft.

Zugeständnisse von beiden Seiten

Viele von uns haben ihr ganzes Leben mit Hunden verbracht, haben bei der Anschaffung unseres
letzten Hundes gezögert, wohl wissend, was auf uns zukommen würde. Aber wir haben uns für
den Hund entschieden und alle Schwierigkeiten gemeistert.
Eigentlich wären jetzt mal die „Anderen“ dran mit einem Zugeständnis. Aber auch wenn alles so
bleibt, wenn wir weiterhin Steuerzahler, Versicherungsnehmer bleiben und sehr viel Geld rund
um Gesundheit, Ernährung und Erziehung ausgeben – was sind all diese Schwierigkeiten gegen
das alltägliche Glück, gegen die unzähligen kleinen Freuden und das Erlebnis, mit diesem
einzigartigen Geschöpf zu leben. Warum holt Ihr Euch nicht auch einen Hund? Bestimmt wärt Ihr
dann schnell überzeugt und könntet öfter mal herzlich lachen."

Im Namen der Mehrheit der Hundehalter
(Ursula Birr, Partner-Hund Ausgabe Nr.9 /September
2007)


 
Die heutige Gesellschaft ist durch eine zunehmende Hundefeindlichkeit geprägt.
Darum ist es wichtig, dass wir Hundehalter rücksichtsvoll in der Öffentlichkeit auftreten,um diesem Klima entgegenzuwirken.
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Dazu zählt: 
  • die Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen, die durch den Hund verursacht werden,
    Bitte nicht auf dem Gehweg.
  • In der Nähe von Spielplätzen und Parkanlagen leinen wir unsere Hunde immer an.
  • Wir bemühen uns, von April bis Herbst nicht die Weiden zu betreten, um jeglichen Ärger mit den Landwirten zu vermeiden.( obwohl es uns manchmal wirklich sehr schwer fällt!!!!)

  • Wir versuchen zu Vermeiden, dass andere Leute in ihrer Ruhe gestört werden.( z.B. unnötiges Bellen in der Mittagszeit.....)
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Rücksicht gegenüber Passanten
Wenn wir mit Hund unterwegs sind und uns Personen entgegenkommen, ist besondere Rücksicht und Vorsicht notwendig.Wir leinen dann unsere Hunde immer an und sorgen dafür, dass sie keine Fremden anspringen , anbellen oder sonst irgendwie belästigen.
myspace layouts, myspace codes, glitter graphics
Begegnung mit anderen Hunden
Begegnen uns andere Hundehalter angeleintem Hund, ist es für uns selbstverständlich, dass wir unsere Hunde auch anleinen und wenn wir wissen, dass sich die Hunde nicht mögen, gehen wir in einem gebührenden Abstand aneinander vorbei.
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Mit dem Fahrrad unterwegs
Beim Fahrradfahren muss der Hund aus Sicherheitsgründen angeleint rechts neben dem Rad laufen, also vom Verkehr abgewandt.( und angeleint)
ein BildDer Hund im Auto
Unsere Hunde haben ihren Platz bei uns im Kofferraum, der durch ein festeingebautes Trenngitter gesichert ist. Bei einem Auffahrunfall kann ein ungesicherter Hund, der sich frei im Auto bewegt, zu einem gefährlichen Geschoss verwandeln. Eine befestigte Transportbox ist nach wie vor der sicherste Aufenthaltsort für den Hund während der Autofahrt. Für den Transport auf dem Rücksitz gibt es spezielle Sicherheitsgurte für den Hund, so dass sich dieser nicht ungesichert im Auto bewegen kann.Unsere Hunde bleiben gerne auch alleine im Auto...aber nie bei großer Hitze!!!!!Niie sehr lange und immer ist für genügend Belüftung gesorgt.!!!!
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Tiergegner sind keine schlechten Menschen
Kaum vorstellbar für Tierfreunde: ABER.......
Es gibt auch Menschen, die mit Haustieren überhaupt nichts anfangen können, sie sogar strikt ablehnen.....das sollten wir Tierfreunde akzeptieren und tolerieren.
Mit ein bisschen Verständnis und Rücksichtnahme beiderseits, sollte aber ein friedliches Miteinander möglich sein.
Keiner muß uns und unsere Tiere lieben. und verstehen.....aber sollte uns respektieren!!!!!!
Wenn das so ist, sind wir alle auf einem guten Weg.
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Ein Mensch, der Hunde mag, ist eine Sache;
aber ein Mensch,der seinen Hund liebt, ist etwas vollkommen anderes.
Hunde sind im besten Falle nicht mehr als verlauste Rumtreiber, sich ständig kratzende Wesen, Aasfresser und unrein nach den Gesetzen Moses´ und Mohammeds:
Aber ein Hund, mit dem man mindestens die Hälfte des Jahres alleine lebt, ist ein freies Wesen, das durch Liebe so fest an dich gebunden ist, dass es sich ohne dich nicht von der Stelle rührt. Es ist eine geduldige , ausgeglichene, humorvolle, weise Seele, die deine Launen errät, bevor du sie selbst kennst...und  ist alles andere als ein Hund
Wir gehen gerne und oft  mit unseren Hunden im Wald spazieren.
Leider habe ich mit Ida einen der wenigen "Jagdelos" in mein Herz geschlossen.

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Da wir in einer sehr waldreichen Gegend wohnen und ich beide Hunde  auch gerne schon mal ableine, habe ich mich mal über die Gesetzeslage über Hundehaltung in NRW kundig gemacht.
Wir persönlich haben noch mit keinem Jäger in unseren heimischen Wäldern Ärger bekommen....aber
  d  a  s  möchten wir auch nicht.

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Darum dürfen Paula und Ida nur auf Freiflächen toben, die für uns sehr einsichtig sind. Gehen wir in den Wald, muß Ida an die Schlepp/ Flexileine. Ich denke, ein Spaziergang soll für Hund und Halter entspannend und streßfrei sein.....und Versteck und Suchspiele, aber auch das Apportieren von Tannenzapfen etc. kann man auch an der 10m Leine machen.
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Paula hat bisher keinerlei Jagdtrieb gezeigt.

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 Mit ihr sind wir schonmal mutiger und lassen sie öfter ohne Leine laufen  und baden ......aber  in Wäldern nur auf Wegen, in Sichtweite und jederzeit abrufbar.
An dieser Stelle mal ein Video als Beweis, dass nicht alle Hunde einen Jagdtrieb haben!!!:



Ida hätte in solch einer Situation gaaaanz anders reagiert...und ob Paula so entspannt geblieben wäre??

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Es ist uns schon zwar schon passiert, das Rehe unseren Weg kreuzten, Ida wie wild in der Leine hing und fiepte ........und Paula gemütlich damit beschäftigt war, mehr wie 4 Tannenzapfen auf einmal ins Maul zu stopfen.....aber garantieren , dass sie niemals jagen würde, dass können wir nicht.

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   Landesforstgesetz in Nordhein-Westfalen
www.animal-learn.de/waldgesetze.php
Hunde im Wald
Es gibt keine bundesrechtliche Vorschrift, wonach ausdrücklich ein Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben ist. Es obliegt den Ländern einen solchen Leinenzwang vorzuschreiben.
Allerdings verbieten die Naturschutzgesetze grundsätzlich wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch wildlebende Pflanzen dürfen – z.B. durch Ausbuddeln oder Zerbeißen – nicht zerstört werden.
§ 23 Bundesjagdgesetz: „Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor… wildernden Hunden und Katzen, sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.“
Unter Wildern ist das Reißen, verletzen oder Töten von Wild zu verstehen. Bereits das Aufstöbern, Beunruhigen oder Hetzen kann den Verdacht des Wilderns begründen und entsprechende Konsequenzen haben. Auch das suchende Umherstreifen nach Wild unter erkennbar verdächtigen Umständen kann bereits zum Wildern gehören, wenn sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befindet (außer Hör und Sichtweite).
Der Jagdschutzberechtigter ist berechtigt, bei Verdacht des Wilderns die Personalien des Hundehalters aufzunehmen, bei Weigerung die Polizei zu verständigen und den Hundehalter bis zu deren Eintreffen festzuhalten
Wildernde Hunde dürfen von Jagdschutzberechtigten in letzter Konsequenz getötet werden. Dem Jagdschutzberechtigten obliegen Sorgfaltspflichten bei der Ausübung seiner Schussbefugnis. Er darf nicht auf bloßen Verdacht hin auf einen Hund schießen, der sich in Ruf- und Sichtweite des Halters befindet. Auch bei kurzzeitigem Entfernen des Hundes, der aber bei Anruf sofort reagiert, darf er nicht von seiner Schusswaffe Gebrauch machen. Das trifft auch zu, wenn sich ein Hund offensichtlich verlaufen hat und keine Gefahr für das Wild darstellt. Keine Gefahr für das Wild besteht im Übrigen auch, wenn sich der Hund in einem Bereich befindet, der z.B. stark von Besuchern frequentiert wird, so dass das Wild dieses Gebiet meidet. Die Tötung eines Hundes ist schließlich nur dann zulässig, wenn kein anderes zumutbares Mittel der Gefahrenabwehr zur Verfügung stand. Kann der Jagdschutzberechtigte den Hund gefahrlos lebend in seine Gewalt bringen, ist eine Tötung nicht gerechtfertigt.
Der Jagdschutzberechtigte handelt rechtswidrig, wenn er einen Hund tötet, obwohl nach den Umständen des Einzelfalls unzweifelhaft keine Gefahr für das Wild bestand. Er begeht dann eine Straftat. (Beweise sichern, Zeugen suchen!). Er kann angezeigt werden, sowie auf Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld verklagt werden.

Soweit wollen wir es auf keinen Fall kommen lassen.
Wie schon so oft ,sollten wir Hundehalter mit gutem Beispiel voran gehen, uns an Gesetze und Verbote halten .... denn es geht nur mit Rücksichtnahme und  gegenseitigem Verständnis....aber auch seitens der Jägerschaft.....vielleicht dürfen dann unsere Hunde auch mal ein kurzes Bad in einem unserer kleinen Tümpel oder Bächen nehmen!!!!!!
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Ohne unsere Hunde, hätten wir uns niie mit diesem Thema auseinander gesetzt.
Hundeverordnung Nordrhein-Westfalen
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde vom 30.6.2000

(Landeshundeverordnung - LHV NRW) Aufgrund des § 26 Abs.1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528). zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 1115), wird für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Innenministerium verordnet:

§1 Anwendungsbereich und Meldepflicht

(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Darüber hinaus gilt diese Verordnung für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden, die die Kriterien nach § 2 erfüllen, sowie ferner für Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht.
(2) Das Halten eines Hundes im Sinne von Absatz 1 ist der zuständigen Behörde vom Halter anzuzeigen.
In  NRW ist es Pflicht, das der Hundehalter, wenn der Hund schwerer als20 kg und größer als 40cm ist, einen sogenannten Sachkundenachweis erbringt.
Spätestens ,wenn man an  einer Begleithundprüfung in einem Verein teilnehmen will,  muß dieser Nachweis erbracht werden.
In einigen Gemeinden wird schon bei der Anmeldung des Hundes darauf aufmerksam gemacht....bei uns ist dass leider nicht so.
Wir haben diesen Sachkundenachweis beim Tierarzt ausgefüllt( natürlich auch bestanden..)....ihn aber bis heute noch nicht bei der Gemeinde vorlegen müssen.
Schade.....ich finde: Darauf muß geachtet werden( nicht erst wenn etwas passiert ist!!!!)Ich kenne viele Hundehalter in unserem Ort, die keinen Sachkundenachweis erbracht haben, obwohl ihre Hunde zu dieser 20/40 Kategorie gehören!.....und dies freiwillig wohl auch nicht machen werden.
 
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